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Mittwoch, 19.1.2005
Men In Green
Die Wehrpflicht-Praxis ist verfassungsgemäß, urteilt heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Damit kippt ein Richterspruch des Verwaltungsgerichts Köln, der die Einberufungspraxis als willkürlich gebrandmarkt hatte, weil nur noch jeder Dritte eines Jahrgangs eingezogen werde. Dies entbehre jeder Wehrgerechtigkeit.
Einmal abgesehen davon, dass ich – gelinde gesagt – die gesamte Handhabung der Wehrpflicht für fragwürdig halte, scheint mir das
Revisionsurteil arg aus der Not geboren zu sein. Hätte Leipzig die Kölner Entscheidung bestätigt, wäre dies dem jähen, faktischen Ende der Wehrpflicht gleich gekommen. Jeder
Gemusterte hätte seiner Einberufung mit Hinweis auf den Verstoß gegen das Grundgesetz widersprechen können. Um den Verlust an Manneskraft auszugleichen, hätte die Bundeswehr im
Hauruck-Verfahren auf eine Berufsarmee umsatteln müssen. Dies hätte nach Angaben des Verteidigungsministeriums unmittelbar zu jährlichen Mehrausgaben in Milliardenhöhe
geführt.
Weil das Bundesverwaltungsgericht ein Einsehen hatte, geht der Streit für die Regierung noch einmal glimpflich aus. Doch im Richterspruch wird auch darauf hingewiesen, dass bei der derzeitigen Einberufungspraxis die Wehrgerechtigkeit »teilweise« verletzt werde. Das klingt mir doch sehr nach einem Wink mit dem Zaunpfahl: Ändert das Verfahren, auch wenn wir euch noch einmal die Stange gehalten haben!
Schade um die verpasste Gelegenheit, die verstaubte Truppe per Gerichtsdekret auf Vordermann zu bringen.
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